Bier brauen


brauerzeichen
Keiner weiß genau, warum es passiert ist, vielleicht hat er sich auch nur gründlich den Magen verdorben. Jedenfalls war es am 23. April 1516 endlich soweit, dass Wilhelm IV., Herzog von Bayern, das älteste Lebensmittelgesetz der Welt ins Leben rief: das Reinheitsgebot.

...dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten, und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen...

Wie schon im Reinheitsgebot beschrieben, braucht man zur Herstellung des Bieres Gerste. Gerste besteht aus 70% aus Stärke. Diese Getreidestärke besteht wiederum aus aneinander geketteten Zuckerbausteinen. Durch Gärung werden diese Zuckerbausteine freigesetzt. Zucker ist wiederum die Nahrung der Hefe, und die macht dann daraus Alkohol und Kohlendioxid. Dieser Vorgang ist nahezu identisch mit der Herstellung eines Brotes. Der Unterschied besteht nur darin, dass der Alkohol beim Backen entweicht, und das Kohlendioxid als Treibmittel verwendet wird.

Also, die Gerste wird zum Gären gebracht (Mälzen) und danach mit dem Brauwasser und Malz vermischt (Maischen). Was der Brauer jetzt in seiner Sudpfanne hat, würde nach der Vergärung auch ein Bier ergeben. Es würde aber an dem Bittergeschmack des Hopfens fehlen. Deshalb wird die zuckerhaltige Flüssigkeit jetzt zum Kochen gebracht und dann mit Hopfen gewürzt.

Durch das Kochen verdampfen nach und nach große Mengen an Wasser. Der Zuckergehalt steigt bis zur gewünschten Endstufe, dem so genannten Stammwürzegehalt. Als Faustregel gilt: Der spätere Alkoholgehalt des Bieres beträgt ungefähr ein Drittel des Stammwürzegehalts.

Durch Zugabe von Hefe zu der abgekühlten Würze bekommt das Bier seine Endfassung. Nun beginnt die Gärung. Nach ungefähr einer Woche hat die Hefe den größten Teil des Zuckers umgesetzt. Nach einer Filtration ist das Bier nun fertig für die Abfüllung.