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Es war das schöne Jahr 1539. Bayern. Sommer, Sonne, Bier und Gerülpse. Da legte man königlicherseits in der Brauordnung fest, dass bittschön, weil's im Sommer beim Sieden so viele Brände gegebenhatte, nur noch zwischen dem 29. September (Festag des Hlg. Michael) und dem 23. April (Festtag des Hlg. Georg) gebraut werden dürfe.

Was also tun im Sommer? Die Brauer fanden, dass man derweil ja sein Bier verkaufen könnte. Um das letzte der Gebrauten haltbarer zu machen, wurde es übrigens etwas stärker produziert - das Märzenbier.
Nun waren die hauseigenen Keller für die Kühlung jedoch schon voll. Was also lag näher, als spezielle Höhlen zu suchen oder Löcher in den Berg zu hauen, worin das Bier schön kühl liegt und auch verkauft werden konnte. Man stellte ein paar Stühle und Bänke vor das Loch. Fertig. (In den Städten lagen diese Keller dann meist neben dem Brauhaus; zur Kühlung wurden im Winter große Eis-Stangen gesägt und mit eingelagert).

Sechs Monate würde das Bier sich halten, wussten die Brauer. Daher liegt das Oktoberfest auch Ende September.

Ebenfalls zur Kühlung pflanzte man schattenspendende Bäume (vielfach Kastanien), damit die Sonne nicht so auf den Eingang knallte. Das gefiel allgemein, denn im Sommer war's darunter besonders erholsam.

Nun soll man die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Die nämlich protestierten, dass plötzlich die Brauer ihnen Konkurrenz machten. Als Lösung verordnete König Ludwig I. darauf hin, dass der Bierausschank an den Kellern erlaubt sei, aber der Brauer dürfe kein Essen verkaufen. So brachte man halt seine Brotzeit selber mit und genoss das frische kühle Bier an frischer Luft.

Reinheitsgebot von 1516 steht im Originaltext hier. oder hier oder hier.